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27.10.2022

Online-Fortbildung: Ukraine - aktuelle Entwicklungen für die Flüchtlingsarbeit

Seit acht Monaten tobt der Krieg in der Ukraine, über eine Million Flüchtlinge sind mittlerweile in Deutschland registriert. Durch die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie hat die EU einen besonderen Status als Kriegsvertriebene für die Menschen aus der Ukraine geschaffen. Im krassen Gegensatz zu den auf Abwehr ausgerichteten Maßnahmen, die das Europäische Grenzregime ansonsten kennzeichnet, herrscht bei den Geflüchteten aus der Ukraine innerhalb der EU große Einigkeit: Sie sollen schnell und unbürokratisch aufgenommen werden, und gerade die Nachbarstaaten der Ukraine beherbergen sehr viele Menschen. 

Hierzu möchten wir einen Einblick in die Lebensrealitäten ukrainischer Geflüchteter in den osteuropäischen Staaten und die Debatten auf europäischer Ebene geben. Berichten wird Marc Speer von Bordermonitoring EU, der die Situation in den vergangenen Monaten intensiv beobachtet hat. 

Mittlerweile versuchen seit der Teilmobilmachung in Russland am 21. September auch vermehrt russische Staatsangehörige Schutz in Deutschland zu beantragen, um sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Gleichzeitig dürfen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter das Land nicht ohne weiteres verlassen. Rudi Friedrich von Connection e.V. wird den Fokus auf die Situation der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer richten.

In einem letzten Teil soll es um die Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine gehen. Im Rahmen des Konflikts kamen auch einige Tausend Menschen nach Hessen, die zwar keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, aber bei Kriegsausbruch in der Ukraine gelebt haben und hier ebenfalls Schutz vor dem Krieg suchten. Einige sind in ihre Heimatländer weitergereist, für andere ist dies aus unterschiedlichen Gründen keine Option. Drittstaatsangehörige können zwar ebenso wie ukrainische Staatangehörige einen Schutzstatus bekommen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, und in der Praxis bereiten diese Fälle oft Probleme bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zwar haben diese Menschen mittlerweile meist Fiktionsbescheinigungen bekommen, doch ob sie schließlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, ist oftmals noch offen. 

10.11.2022 - Online
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