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25.02.2026

Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland

Dieser Abschlussbericht der InRa betont, dass rassistische Diskriminierung in Deutschland rechtlich verboten ist, etwa durch das Grundgesetz, das Völkerrecht und das AGG, empirische Studien und Erfahrungen Betroffener jedoch eine hohe Verbreitung (auch in öffentlichen Institutionen) zeigen. Gleichzeitig fehlt bislang eine umfassende systematische Forschung zu institutionellem Rassismus, was unter anderem mit der historischen Selbstwahrnehmung Deutschlands als postnationalsozialistischer Staat zusammenhängt, in dem Rassismus lange verdrängt und eher als „Fremdenfeindlichkeit“ bezeichnet wurde.