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06.12.2023

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Die Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, werden per Verordnung bis zum 4. März 2025 verlängert. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse sollen fortgelten, sodass keine Verlängerung im Einzelfall notwendig sein soll.