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07.07.2021

Förderung von Migrant*innenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen (MSO-Förderung)

Viele Migrant*innen organisieren sich in Vereinen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Integration und zum Kulturleben vor Ort. Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) sind Ausdruck kultureller Selbstbestimmung und Vielfalt in unserer Gesellschaft. So unterschiedlich ihre Zielgruppen und Schwerpunkte auch sind, nehmen alle MSO eine Scharnierfunktion zwischen Zugewanderten und Einheimischen wahr. Sie stärken mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Teilhabe und damit die Integration von Migrant*innen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (TIntG) am 14. Februar 2012 hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und den unterschiedlichen Entwicklungen von MSO Rechnung zu tragen. Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg ist Bewilligungsbehörde für Förderprogramme des Landes.

Alle weiteren Informationen zu Förderbedingungen, Förderhöhe, Antragstellung usw.: