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19.03.2020

Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration - Soziale Rechte für Flüchtlinge

Die rechtliche Ausgestaltung der sozialen Rechte geflüchteter Menschen ist in Deutschland seit Langem komplex. Im Jahr 2019 haben zahlreiche Gesetzesänderungen durch das sog. „Migrationspaket“ jedoch dazu geführt, dass sich die Rechtslage sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Berater*innen noch weiter verkompliziert hat.

Während im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes gravierende Verschärfungen zu verzeichnen sind, die bis hin zu einem nahezu völligen Leistungsausschluss für aus anderen EU-Mitgliedsstaaten weitergewanderte anerkannte Geflüchtete reichen, sind im Bereich der Arbeitsmarktförderinstrumente zahlreiche Verbesserungen eingetreten. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes überwiegen aber die negativen Folgen des Migrationspakets bei Weitem die Verbesserungen. Darüber hinaus sind zahlreiche der eingeführten Sanktionen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig: Wie das Bundesverfassungsgericht schon 2012 ausgeführt hat, ist das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch aus migrationspolitischen Erwägungen nicht relativierbar.