Aktuelles
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Broschüre: Das Rechtsdienstleistungsgesetz. Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten
Grundsätzlich sind Rechtsberatungen in Deutschland Volljurist*innen vorbehalten. Darunter versteht man Jurist*innen, die beide juristischen Staatsexamina erfolgreich abgelegt haben.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) schafft diesbezüglich aber eine Ausnahme, indem es unter festgelegten Voraussetzungen die rechtliche Beratung – also die „Rechtsdienstleistung“ – durch Nichtvolljurist*innen regelt. Demnach sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt, wenn die beratenden Personen durch eine juristisch qualifizierte Person, eine*n Volljuristen*in, angeleitet sind.