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13.02.2020

Studie: Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften

"Grundrechte von Geflüchteten sind ein von der Verfassung geschütztes Rechtsgut. Eine Heimunterbringung mag zwar gesetzlich zulässig sein, sie liefert aber leider auch die besten Belege dafür, dass und wie Gesetze bestimmte Personengruppen diskriminieren. Denn eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften setzt oft auf unbestimmte Zeit das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner* innen außer Kraft und hintertreibt damit die Achtung der Menschenwürde. Das Asylgesetz verpflichtet geflüchtete Menschen, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben und mit ihnen unbekannten Menschen ihre Privatsphäre auf engstem Raum teilen zu müssen."

Die vollständige Broschüre ist online verfügbar: