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01.03.2022

Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine

Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine werden viele Betroffene nach Deutschland fliehen, und Menschen, die sich aktuell zum Beispiel zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten, können nicht zurückkehren. Es stellt sich die Frage, welche aufenthaltsrechtlichen Optionen es für sie kurzfristig gibt, solange die Bundesregierung bzw. die EU keine dringend erforderlichen Aufnahmeprogramme beschlossen hat. Eine Besonderheit ist dabei, dass ukrainische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Pass verfügen, sich für 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Aber was ist nach den drei Monaten? Und welche Ansprüche auf Sozialleistungen ergeben sich daraus? Hierzu soll diese Arbeitshilfe einen ersten Überblick geben.