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29.11.2022

Sicher ist sicher - Das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen

Wenn Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen längere Zeit in Deutschland gelebt haben, erwerben sie ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz. Dabei handelt es sich um einen sehr guten und sicheren Status, der nur noch in seltenen Ausnahmefällen verloren gehen kann. Mit einem einmal erworbenen Daueraufenthaltsrecht ist nicht nur ein sicherer Aufenthalt verbunden, der auch dann bestehen bleibt, wenn die früheren Voraussetzungen – z. B. die Arbeit – entfallen sollten. Es besteht damit auch ein unbedingter Anspruch auf sozialrechtliche Gleichbehandlung (z. B. der Anspruch auf Sozialleistungen oder Kindergeld).

In der vorliegenden Arbeitshilfe sollen die verschiedenen Formen des Daueraufenthaltsrechts für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen ausführlich dargestellt werden. Dafür müssen auch die unterschiedlichen Freizügigkeitsrechte, die vor dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erfüllt werden müssen, in den Blick genommen werden. Dies wird in dieser Arbeitshilfe jedoch nur überblicksartig möglich sein.