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05.09.2022

Bericht: Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge: Voraussetzungen geschaffen, Umsetzung entscheidet

Ob und wie ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland die Arbeitsmarktintegration gelingt, hängt nicht nur von einem gesicherten Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang ab – diese Voraussetzungen wurden mit der kollektiven Anerkennung und weiteren Regelungen geschaffen. Um prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern, müssen individuelle und strukturelle Risikofaktoren berücksichtigt und abgemildert werden, so der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zu Ergebnissen aus einem aktuellen Forschungsprojekt.

Vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine waren ukrainische Arbeitskräfte häufig unter prekären Arbeitsbedingungen im juristischen Nischen- und Graubereich des deutschen Niedriglohnsektors beschäftigt. Durch die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie sind ukrainische Geflüchtete in Deutschland kollektiv anerkannt und erhalten einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und den arbeitsfördernden Maßnahmen und Leistungen der deutschen Grundsicherung. Der Policy Brief untersucht, inwieweit für Personen aus der Ukraine unter den Rahmenbedingungen der Erwerbsmigration und denen der Fluchtmigration das Risiko prekärer Arbeit- und Lebensbedingungen besteht. Für ukrainische Geflüchtete wurden durch die Aktivierung der Massenzustroms-Richtlinie und den Wechsel in die deutsche Grundsicherung zentrale rechtliche Teilhabebeschränkungen abgebaut. Strukturelle Hürden der Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der behördlichen Praxis sind jedoch damit nicht überwunden, sodass das Risiko für prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen weiterhin besteht.