Freitag, 1. Juli 2022 - 9:30 bis 17:00
Geflüchtete im Dublin-Verfahren : Was ist zu tun? Einführung in die Dublin-III-Verordnung
Fachhochschule Erfurt, Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt

Referent:in: Maria Bethke, Referentin Asylverfahrensberatung, Gießen

Teilnahmekosten: 50 € Hauptamtliche/ 25 € Ehrenamtliche

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater:innen und Multiplikator:innen. Die Fortbildung ist als Einführungs- und Auffrischungsfortbildung angedacht.

Datum/ Zeit: Freitag, 1.7.2022, Anmeldung ab 9:30 Uhr,  Seminar von 10:00 -17:00 Uhr

Inhalt:

Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Sie spielt damit in der alltäglichen Beratungspraxis eine wichtige Rolle. Berater:innen bedürfen daher fachlicher Kenntnisse.

Die Grundlagen-Schulung „Geflüchtete im Dublin Verfahren: Was ist zu tun? Einführung in die Dublin-III-Verordnung“ “ richtet sich an Flüchtlingsberater:innen und Multiplikator:innen in der Arbeit mit Geflüchteten. Inhalte sind der Ablauf des Dublin-Verfahrens, die Zuständigkeitsprüfung, wichtige Fristen und der Umgang mit dem Dublin-Bescheid des BAMF. In einem zweiten Teil wird der Schwerpunkt auf den Grundlagen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung liegen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung sind:

  • Wie läuft ein Dublin-Verfahren ab und wie bestimmt sich die Zuständigkeit eines Mitglied-Staates?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Was steht im Dublin-Bescheid und was ist zu tun (Klage, Eilantrag, Rechtsbeistand) ?
  • Was sind die Grundlagen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung?

Wichtige Hinweise: Die Verpflegung der Teilnehmer:innen erfolgt nach aktuellem Hygienekonzept der Fachhochschule Erfurt. Den Teilnehmenden werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Eine Anmeldebestätigung erfolgt ab der 23. Kalenderwoche per Email mit entsprechenden Hinweisen zu den erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen. Die Teilnahmezahl ist beschränkt.

Verbindliche Anmeldungen bis 22. Juni

 

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung folgendes Anmeldeformular:

Anmeldeformular

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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