Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

Rechtsextremismus als größte Bedrohung ernst nehmen!

Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention an den Kabinettsauschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die antisemitischen und rassistischen Terroranschläge in Halle und Hanau haben auf erschreckende Weise unterstrichen, dass die Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland mehr als besorgniserregend ist. Die Einsetzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus war deswegen ein wichtiger Schritt. Als Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention fordern wir den Kabinettsausschuss auf, eine Gesamtstrategie Rechtsextremismusprävention zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, dass mit einem Demokratiefördergesetz die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich verstetigt und finanziell abgesichert wird.

Der Kabinettsausschuss muss bei seinen Beratungen auf die Expertise und Erfahrung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Fachträgern zurückgreifen. Die Empfehlungen des KompRex sind ein Beitrag dazu. Das Papier wurde am 10.07.2020 an die Mitglieder des Kabinettsausschusses geschickt.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Kabinettsausschusses,

als Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) begrüßen wir die Einsetzung des Kabinettsausschusses durch die Bundesregierung sehr.

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die antisemitischen und rassistischen Terroranschläge in Halle und Hanau haben auf erschreckende Weise unterstrichen, dass die Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland mehr als besorgniserregend ist. Eine Spur von rechtsterroristischen Attentaten zieht sich seit den frühen 1980er Jahren durch Deutschland. Es handelt sich dabei nicht um Einzeltäter. Vielmehr sind diese Attentate von grausamer Systematik, einer international wirksamen Ideologie und einem bundesweiten rechtsextremen Unterstützungsnetzwerk getragen.

Es ist unser aller Aufgabe, zu verhindern, dass sich rechtsextreme Haltungen und Gewaltbereitschaft weiter verbreiten und dafür zu sorgen, dass alle Menschen in diesem Land frei von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit leben können.

Als zivilgesellschaftliche Institutionen, die seit Jahren und Jahrzehnten in der Rechtsextremismusprävention tätig sind, möchten wir Ihnen mit diesem Papier unsere Empfehlungen und Forderungen für die Arbeit des Kabinettsausschusses mitgeben. Bezugnehmend auf den Bericht des Kabinettsausschusses unterstreichen wir die folgenden vier Punkte.

 

1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen

Es gibt in Deutschland zahlreiche wichtige und richtige Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung von Rechtsextremismus und Rassismus. Es fehlt jedoch ein abgestimmtes staatliches Handeln gegen Rechtsextremismus. Zu entwickeln ist eine Gesamtstrategie Rechtsextremismusprävention, die auf struktureller, institutioneller und administrativer Ebene ansetzt und mit der die Bundesregierung die Probleme nachhaltig und kongruent angeht und Opfer rechter Gewalt besser schützt. Dazu gehören eine klare Zieldefinition, ein Zeitplan und messbare Ergebnisse bzw. Meilensteine. Außerdem gehören die Anerkennung und Einbeziehung postmigrantischer Perspektiven und eine Art “Leitbild” für unsere plurale und diverse Gesellschaft auf allen Ebenen dazu.

Als im gesamten Raum der Bundesrepublik verankerte Organisationen betonen wir, dass eine Gesamtstrategie föderal denken muss. Wir raten der Bundesregierung, die Länder in der Konzeption und Umsetzung eng einzubeziehen, um der Anforderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit nachkommen zu können. Wir erwarten die Einbeziehung der Zivilgesellschaft bzw. der Fachträger und auch des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention.

Ein wichtiger Baustein dazu sollte ein institutionalisierter Raum, beispielsweise ein Forum Rechtsextremismus, Rassismus und Einwanderungsgesellschaft, sein, in dem sich spezialisierte Fachträger der Rechtsextremismusprävention, Zivilgesellschaft, Politik, Sicherheitsbehörden, Justiz, Wissenschaft und Institutionen der Bildung und Ausbildung kontinuierlich zur Analyse von Entwicklungen im Rechtsextremismus austauschen und dabei ein abgestimmtes Handeln entwickeln, das immer wieder angepasst wird.

Als Grundlage für eine übergeordnete Gesamtstrategie müssen empirische Erkenntnisse zu wirksamen Präventionsstrategien genutzt und weiter ausgebaut werden. Dazu gehört die Ausweitung von empirischer Forschung, vor allem der Einstellungsforschung, unabhängiger sowie qualitativer Praxis- und Begleitforschung und Forschung, die neue Ausprägungen und die Diversifizierung extrem rechter Akteur*innen und Szenen fokussiert.

Die Arbeit der Rechtsextremismusprävention muss als wichtige Säule der Stärkung von demokratischen und menschenrechtlichen Haltungen in der Gesellschaft abgesichert werden. Die spezialisierten Fachträger der Rechtsextremismusprävention können ihre Expertise nur wirksam in die Regelstrukturen von Jugendarbeit und Bildung, Wirtschaft, Sicherheitsbehörden und Justiz sowie in die Zivilgesellschaft hinein verbreiten, wenn sie mit ihren Angeboten als fester Bestandteil der sozialen Trägerlandschaft langfristig anerkannt werden. Wir fordern eine Strategie zur Rechtsextremismusprävention, die die Träger in ihrer Arbeit nicht nur finanziell absichert, sondern ihnen auch die Last nimmt, die Notwendigkeit ihres Tuns rechtfertigen zu müssen und mit einem hohen bürokratischen Aufwand ihre Existenz und Fachexpertise abzusichern.

Die jetzigen Förder-Konstruktionen erschweren das nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeiten, haben zur Folge, dass es zu Konkurrenzen an Stellen kommt, wo eigentlich systemisch und kollegial zusammengearbeitet werden sollte, und bringen hohe berufliche Belastungen mit sich.

Präventionsangebote (Primär-, Sekundär- und Tertiär-Prävention) brauchen neben der uneingeschränkten Anerkennung auf politischer Ebene beständige Rahmenbedingungen, die eine verlässliche Arbeit ermöglichen.

Um Prävention in der Praxis umsetzen zu können, brauchen bewährte und erfahrene Organisationen Kontinuität und Verlässlichkeit in ihrer Arbeit. In einem Demokratiefördergesetz wäre eine nachhaltige Finanzierung von spezialisierten Fachträgern und zivilgesellschaftlichen Initiativen in der Bearbeitung des Rechtsextremismus und anderer Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewährleistet, die keine kurzzeitige Förderung von immer neuen Modellprojekten, sondern eine Verstetigung der wichtigen Arbeit bedeuten würde. Wir fordern den Kabinettsausschuss auf, ein Demokratiefördergesetz zu implementieren und bei der Konzeption die nichtstaatlichen Träger und die Zivilgesellschaft mit einzubeziehen. Wir erwarten, dass mit einem Demokratiefördergesetz die dauerhaften Existenzsorgen, das Verlieren von Fachkräften und die oben beschriebenen Konkurrenzen untereinander endlich aufhören.

 

2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche ausbauen und stärken, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen Bildung und Demokratiearbeit

Um diesen Punkt umsetzen zu können, braucht es spezialisierte Fachträger und deren finanzielle Absicherung und fachliche Anerkennung über parteipolitische Grenzen und ministeriale Zuständigkeiten hinweg. Gute Prävention kann nur mit entsprechender Fachlichkeit gelingen. In den Regelstrukturen unterschiedlicher Handlungsfelder bedarf es einer dauerhaften Begleitung und Beratung durch die fachlich kompetenten Organisationen im Feld. Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Bedrohung durch diese müssen in der Präventionsarbeit explizit benannt werden.

Darüber hinaus fordern wir eine Diversifizierung der Zielgruppen von Präventionsarbeit: Prävention sollte nicht nur für Jugendliche, sondern auch in der Erwachsenen- und Altenbildung (Geragogik) gefördert werde. Auch eine gezielte Ansprache diverser Berufsgruppen (z.B. Journalist*innen, Jurist*innen, in Unternehmen) muss erfolgen. Hierzu bedarf es einer finanziellen Förderung des Bundes.

Gleichzeitig müssen Angebote gestärkt werden, die extrem rechte Personen beim Ausstieg und der Distanzierung unterstützen. Wenn rechtsextreme Personen (behördlich) nicht mehr in Erscheinung treten, ist das nicht gleichzusetzen mit einem nachhaltigen Ausstieg. Es braucht flächendeckend regional verankerte Ausstiegsberatungen, die vor, nach und neben der Strafverfolgung aktiv sind. Und es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Mitarbeiter*innen schützen, beispielsweise eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts nach §53 StPO und eine Auskunfts- und Meldesperre.

Es bedarf außerdem differenzierter Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, um strukturelle Benachteiligung sichtbar zu machen und Personengruppen mit hohem Diskriminierungsrisiko entlang der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale statistisch erfassen zu können.

Seit Jahrzehnten existieren unterschiedliche Zahlen, offizielle und inoffizielle. Deswegen fordern wir ein bundesweites Meldesystem zur Erfassung rassistischer und rechtsextremer Vorfälle – so wie das RIAS im Bereich des Antisemitismus etabliert hat – also eine zivilgesellschaftliche Erfassung rechtsextremer Übergriffe, um das Gesamtbild zu erhellen. Dafür bündeln wir in unseren Organisationen hohe Expertise. Eine Aufklärung und Bildung über Rassismus und Rechtsextremismus muss auf unterschiedliche Präventionsorte (z.B. Familie, Schule, Kommune, Verwaltungen, Soziale Medien oder Strafvollzug) angepasst und ausgeweitet werden.

 

3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung

Opferberatungsstellen und mobile Beratungsteams sind die Anlaufstellen für alle, die von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus betroffen sind. Sie müssen zuverlässig und auskömmlich finanziell ausgestattet werden. Und sie müssen mit betroffenen Communities enger verzahnt werden. Beratungsstellen für Opfer von Hatespeech und Online-Hass müssen auch im digitalen Raum ausgebaut werden.

Polizist*innen, Mitarbeitende in Sicherheitsbehörden sowie Jurist*innen sind in der Aus- und Weiterbildung für rechte Gewalt zu sensibilisieren. Außerdem sind rassistische Strukturen in den Ermittlungsbehörden aufzudecken und eine strafrechtliche Verfolgung rechtsextremer Gewalt konsequent zu gewährleisten.

Als zivilgesellschaftliche Akteur*innen sind wir seit Jahren Angriffen und Gefahren ausgesetzt. Wir erwarten politische Rückendeckung sowie das rückhaltlose Bekenntnis zu unserer Arbeit, die sich für unsere demokratische Gesellschaft einsetzt. Für den Schutz zivilgesellschaftlicher Träger gegen Angriffe auf ihre Einrichtungen und Mitarbeiter*innen braucht es bundeseinheitliche Regelungen, wie eine einfache Melderegistersperre sowie die nötige finanzielle Ausstattung für Schutzmaßnahmen. Außerdem ist der Schutz von Betroffenen von Hasskriminalität, bürgerschaftlich Engagierten sowie Journalist*innen auszuweiten, die – neben Kommunalpolitiker*innen – ebenfalls in erheblichem Maß der Bedrohung durch rechte Gewalt ausgesetzt sind.

 

4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Rechtsextremismus und Rassismus verhindern Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, dass alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationsgeschichte mehr oder weniger stark diskriminierende Erfahrungen gemacht haben – in Strukturen wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungen. Diese institutionelle Ausgrenzung ist gefährlich, sie zementiert eine Spaltung zwischen diskriminierten Gruppen und Mehrheitsgesellschaft und verstärkt die Marginalisierung. So entstehen Milieus von Diskriminierung und Ausgrenzung, die nur noch schwer von Präventionsangeboten zu erreichen sind.

Als Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention unterstützen wir explizit die Forderungen der Migrant*innen-Selbstorganisationen, wie sie die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen formuliert hat. Dazu gehört unter anderem, dass der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen werden muss – denn es gibt keine Menschen-Rassen, aber rassistische Diskriminierung. Die Fachkommission „Integrationsfähigkeit“ sollte in einen ständigen Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft transformiert werden, in dem Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen Mitglied sind. Er sollte beim Bundestag angesiedelt sein und sich (ähnlich wie der deutsche Ethikrat) dauerhaft mit der Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft auseinandersetzen, unter anderem auch mit der Bekämpfung von Rassismus. Behörden, Medien und Politik müssen die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und es braucht flächendeckend Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartner*innen für rassistisch diskriminierte Menschen.

 

Brief an die Mitglieder des Kabinettsausschusses als PDF

 

Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention

Zu dem seit Januar 2020 bestehenden Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention gehören die Organisationen Amadeu Antonio Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V.), Cultures Interactive e. V., Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V., und die Lidice Haus Jugendbildungsstätte. Der Zusammenschluss wird durch das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms »Demokratie leben!« gefördert.

 

Kontakt:

Gesine Agena
Koordinatorin des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention
030 – 240 886 12
gesine.agena@amadeu-antonio-stiftung.de

Weiterlesen