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Pressemitteilung | 08/2020

Was wir brauchen: Eine Agenda gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus – und keine Sonntagsreden

Bundesverband Mobile Beratung, EOTO, ndo, VBRG

Berlin, 19. August 2020

Gemeinsame Stellungnahme vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), Each One Teach One (EOTO), den neue deutsche organisationen (ndo) und dem Bundesverband Mobile Beratung (BMB) anlässlich der Anhörungen von Zivilgesellschaft und Wissenschaft des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus.

Bereits im Herbst 2020 soll laut Bundesinnenminister Horst Seehofer der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus ein Maßnahmenpaket vorlegen. Dafür sind aktuell knapp 50 Vereine, Verbände und Initiativen der Zivilgesellschaft eingeladen, am 20.8.2020 in Berlin ihre Forderungen und Analysen vorzutragen. Wir teilen die Sorge vieler Betroffenen-Initiativen und Migrant*innenorganisationen, dass am Ende einmal mehr Symbolpolitik ohne konkrete Wirkung präsentiert wird.

Das geplante Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses muss tatsächliche Fortschritte bei der Auseinandersetzung mit Rassismus, mit rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt und Terror und mit Polizeigewalt ermöglichen. Dafür erwarten wir als bundesweite Vereinigungen folgende fünf Beschlüsse vom Kabinettsausschuss:

  • Das Bundeskabinett einigt sich auf eine einheitliche und bundesweit verbindliche Arbeitsdefinition von institutionellem und strukturellem Rassismus. Als Orientierung dient die Definition der Rassismus-Enquete-Kommission des Thüringer Landtags. Diese Definition ist Ausgangspunkt für Fortbildungen, Studien, etc. in den Bereichen Polizei, Justiz, Bildung etc.
  • Das Bundeskabinett beschließt eine Erweiterung des Opferschutzes im Aufenthaltsgesetz und stellt sich damit den politischen Zielen der Rechtsextremen entgegen. Es setzt ein eindeutiges Signal, in dem es ein Gesetzesvorhaben für ein humanitäres Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt ohne festen Aufenthaltsstatus hervorbringt – durch eine Erweiterung von §25AufenthG um Absatz 4c. Es kann nicht sein, dass Täter*innen profitieren, weil abgeschobene Opfer nicht mehr als Zeug*innen in Strafverfahren aussagen können.
  • Das Bundeskabinett einigt sich auf eine Studie zu Racial Profiling und Rassismus bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder und ermöglicht damit, das Ausmaß des Problems zu vermessen sowie wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Das Bundeskabinett einigt sich auf eine Ausweitung der Entschädigungsleistungen für Betroffene von rassistisch, antisemitisch und rechtsextrem motivierten schweren Sachbeschädigungen und Brandanschlägen durch das Bundesamt für Justiz. Die Angegriffenen stehen nach den Anschlägen auf Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Shisha-Bars oder Imbisse – wie etwa in Chemnitz, Halle, Hanau und Berlin – buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz. Bisher gibt es keine Entschädigungsansprüche für zerstörtes Inventar, Renovierungskosten, Sicherungsmaßnahmen oder existenzbedrohende Einnahmeverluste in Folge von Anschlägen.
  • Das Bundeskabinett einigt sich auf eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und führt ein Verbandsklagerecht ein. Wir fordern einen Diskriminierungsschutz, der neben dem privatrechtlichen Bereich (AGG) auch staatliches Handeln einbezieht. Hier fordern wir ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Außerdem braucht es auf Landesebene bundesweit Landesantidiskriminierungsgesetze (LADG).

Pressekontakt:

VBRG: info@verband-brg.de
EOTO: pr@eoto-archiv.de
BMB: kontakt@bundesverband-mobile-beratung.de
ndo: medien@neue-deutsche-organisationen.de

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