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05.04.2016

Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge

Einige Kommunen schließen aktuell sogenannte Sammelhaftpflichtversicherungen für untergebrachte Flüchtlinge ab. Verursacht ein Flüchtling fahrlässig einen Schaden, müsste der Geschädigte grundsätzlich selbst für die entstandenen Kosten aufkommen, soweit der Verursacher hierzu nicht in der Lage ist. Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung würde der Schaden von dieser erstattet. Ob das Abschließen solcher Sammelhaftpflichtversicherungen aber einen Teil der öffentlichen Aufgabe darstellt, wird derzeit diskutiert. Nach Angaben des NDR haben in Niedersachsen bereits 20 Kommunen derartige Versicherungen abgeschlossen. Auch in Bayern haben erste Kommunen die dort lebenden Flüchtlinge haftpflichtversichert. Der Bayerische Gemeindebund spricht sich dabei aber deutlich gegen eine Verpflichtung der Kommunen hierzu aus.