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03.06.2016

Erschwerter Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen für geflüchtete Kinder

In Deutschland geborene Kinder geflüchteter Eltern besitzen nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) häufig keine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister, obwohl sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hierzu verpflichtet hat. Nach Art. 7 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen. Die fehlende Geburtsurkunde für die Kinder führt dazu, dass der Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und Asylantragsstellung teilweise erschwert oder sogar verwehrt wird. Claudia Kittel vom DIMR schlägt vor, das den Eltern von Neugeborenen automatisch ein Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt übergeben wird, da dieser meist als amtliches Dokument anerkannt werde. Außerdem wurde ein Flyer mit Informationen zur Registrierung neugeborener Kinder in verschiedenen Sprachen entwickelt, der hier abrufbar ist.

 

Die Pressemitteilung des DIMR mit weiteren Informationen finden Sie hier.