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27.05.2016

Einigung auf Integrationsgesetz

Zum Abschluss seiner Klausurtagung hat das Bundeskabinett das Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Bundeskanzlerin Merkel betonte dabei, dass die Maßgabe des Gesetzes "fördern und fordern" laute. Das Integrationsgesetz soll insbesondere den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationskursen verbessern. Auch Sprach- und Wertevermittlung spielen eine entscheidende Rolle. Zudem ermöglicht das Integrationsgesetz bei Nichtwahrnehmung verpflichtender Angebote Sanktionsmaßnahmen. Die beschlossene Wohnsitzzuweisung soll bundesweit eine verbesserte Verteilung der Flüchtlinge und Asylbegehrenden ermöglichen. Dabei appelliert der Deutsche Städtetag an Bund und Länder, sich stärker an den integrations- und flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen zu beteiligen. Die geplante Wohnsitzzuweisung wurde u.a. vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisiert: "(...) Wohnsitzauflagen sind schwere, unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes. Die Auflagen schränken die Betroffenen auch bei der Ausübung weiterer Rechte und in ihrer Lebensgestaltung erheblich ein. (...)"

 

Die "Merseburger Erklärung zur Integration" sowie weitere Informationen zum Integrationsgesetz finden Sie hier.