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12.08.2019

Faktenpapier zu Änderungen beim Zugang zu bundesgeförderten Sprachfördermaßnahmen

Zum 1. August 2019 treten zwei Änderungen hinsichtlich des Zugangs zu bundesgeför-derten Sprachkursen in Kraft: Zum einen erweitert das Ausländerbeschäftigungsförde-rungsgesetz den Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten zu den bundesgeförderten Sprachkursen, zum anderen verlieren Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Ländern Irak, Iran und Somalia die „gute Bleibeperspektive“. Zu-künftig ist nur noch bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Syrien und Eritrea von einer „guten Bleibeperspektive“ auszugehen. Beide Änderungen haben Auswirkungen auf die Möglichkeit, zu einer Sprachkursteilnahme zu verpflichten.

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