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17.06.2019

Ausschreibung für Integrationsprojekte 2020

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für 2020 ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Gefördert werden gemeinwesenorientierte Projekte und Multiplikatorenschulungen sowie in begründeten Ausnahmefällen ein- oder mehrtägige regionale Integrationsveranstaltungen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Wesentliche Zielgruppen der Projektförderung für das Jahr 2020 sind

  • Zuwandererinnen und Zuwanderer im Alter von 12 bis 27 Jahren,
  • Jugendliche (ab 12 Jahre) und erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderern

mit dauerhafter Bleibeperspektive und Personen mit Migrationshintergrund. Ausgeschlossenen sind jeweils Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten.

Projektanträge müssen eindeutigen Bezug zu einem der im Ausschreibungstext aufgeführten aktuellen Themenschwerpunkte aufweisen. Die im Projekt geplanten Maßnahmen und ihre beabsichtigte Wirkung müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Ein schlüssiger Finanzplan ist für die Projektlaufzeit vorzulegen.