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22.10.2018

Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin

Europäisches Recht legt Kriterien fest, nach denen bestimmte Personengruppen unter den Asylsuchenden als in besonderem Maße schutzbedürftig gelten. Sie haben einen Anspruch auf die ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung, Hilfeleistung, Behandlung oder Schutz. Jetzt wurde ein Leitfaden erarbeitet, der Mitarbeitenden des Sozialdienstes konkrete Hinweise für ihre Gesprächsführung gibt.

Der vorliegende Leitfaden soll die in interkultureller Kompetenz versierten Mitarbeitenden des Sozialdienstes im LAF dazu befähigen und dabei unterstützen, bestmöglich Hinweise auf eine besondere Schutzbedürftigkeit im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs mit Geflüchteten zu erkennen, in dessen Folge die erforderliche Versorgung und/oder eine adäquate Unterbringung eingeleitet werden kann.