Handreichung: Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine neue Handreichung zum Thema „Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen“ erstellt. Die Handreichung gibt wichtige Hinweise zu den Vorteilen des Familienasyls beim Nachzug des Ehegatten/der Ehegattin sowie der minderjährigen Kinder zum anerkannten Flüchtling in Deutschland sowie beim Nachzug der Eltern zum in Deutschland anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtling.

Wichtig ist, dass der Antrag auf Familienasyl innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden muss. Im Falle des Nachzugs zum UMF ist unbedingt zu beachten, dass der Antrag auf Familienasyl gestellt werden muss, solange die Referenzperson noch minderjährig ist.

Alle Handreichungen sowie weitergehende Informationen sind auf der Homepage unter dem Punkt Materialien zur Beratung abgelegt.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!