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Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und Interkulturellen Öffnung (Integrationsförderrichtlinie)

Ausführlicher Titel

"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur Interkulturellen Öffnung (Integrationsförderrichtlinie)"

Kurzbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Vorhaben zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur Interkulturellen Öffnung.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Information, Beratung und Unterstützung von Migranten und Flüchtlingen
  • Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation und Integration von Migranten und Flüchtlingen, Stärkung der Kooperation mit Migrantenorganisationen
  • Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung
  • Interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten
  • Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
  • Förderung einer lokalen Willkommenskultur für Flüchtlinge und Neuzuwandernde

Die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen ist erwünscht.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können juristische Personen, insbesondere Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände der Migrationsarbeit sowie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Umsetzung 

Landesverwaltungsamt

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50.000 EUR je Projekt. Es ist erforderlich, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel oder Drittmittel deckt. Ausnahmen vom Eigenmittelanteil sind u. U. möglich.